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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen Simon Rubbert, SimonLights Veranstaltungstechnik (nachfolgend SimonLights genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt).

Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.


Angebote

Die Angebote von SimonLights sind unverbindlich und freibleibend.

Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform.

Eine Leistungserfüllungspflicht besteht erst nach einer schriftlichen Auftragserteilung sowie der Auftragsannahme und kann nicht einseitig beschlossen werden.


Stornierung

Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages) durch den Kunden ist nach Maßgabe der nachstehenden Regelung möglich. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, den Prozentsatz des vereinbarten  Auftragswertes in folgender Staffelung an SimonLights zu zahlen:

Ab 21 Tage vor Beginn des Auftragszeitraums: 25% von der Angebotssumme.

Ab 14 Tage vor Beginn des Auftragszeitraums: 50% von der Angebotssumme.

Ab 7 Tage vor Beginn des Auftragszeitraums: 75% von der Angebotssumme.

Ab 3 Tage vor Beginn des Auftragszeitraums: 100% von der Angebotssumme.


Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens in elektronischer Form (Mail) bei SimonLights maßgeblich.


Versorgungsanschlüsse

Strom, Wasser oder sonstige Versorgungsanschlüsse sind, gemäß Angebot, vom Kunden zu stellen. Bei Abweichungen (Möglichkeiten, Entfernung zum Aufbau-Ort) ist SimonLights umgehend zu informieren. Bei einem Ausfall der bereitgestellten Versorgungsanschlüsse ist SimonLights dafür nicht haftbar. 


Zugang

Es ist zum Aufbauort ein barrierefreier Zugang zu gewährleisten, sollte dieses nicht möglich sein ist SimonLights zu informieren.

Ein Zugang zu Sicherungsverteilungen ist während der Veranstaltung immer zu ermöglichen.


Schäden

Wenn am Equipment Schäden auftreten, die der Kunde oder Dritte, durch unsachgemäßen Umgang mit der Technik verursacht haben, übernimmt der Kunde die Kosten der Reparatur bzw. den Ersatz.

Bei Totalschaden oder Verlust zahlt der Kunde den Neupreis des betroffenen Artikels. Nach Überprüfung und Begutachtung von SimonLights werden die Reparaturkosten ganz oder nur anteilig vom Kunden übernommen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Fall, das SimonLights den Schaden toleriert.

Der Kunde ist verpflichtet, Schäden am Equipment, die während der Leihfrist aufgetreten sind, SimonLights unmittelbar mitzuteilen.

Reparaturen oder das Austauschen von Ersatzteilen (dazu gehört auch der Austausch von Leuchtmitteln und Feinsicherungen) darf nur von SimonLights oder einer von SimonLights beauftragter Person durchgeführt werden.


Transport

Die geliehene Technik ist vor Beschädigungen zu schützen und immer in den dafür vorgesehenen Racks, Cases und Kisten zu transportieren.

Der Kunde hat eigenständig für den Transport, Aufbau und die Rückgabe der Technik zu sorgen. Auf Wunsch kann die Technik, gegen entsprechenden Aufpreis, nach Absprache auch geliefert, aufgebaut und abgeholt werden.


Aufbau

Die Haftung für eine vom Kunden nicht korrekte Befestigung und/oder Nutzung der Technik ist ausgeschlossen. Die Installation der Technik (z. B. an einer Traverse, einem Stativ, etc.) ist von einem Fachkundigen durchzuführen und/oder zu prüfen.

SimonLights wird für finanzielle Schäden, Ausfälle oder Datenverlust des Kunden, oder Dritter, die durch technisches Versagen von verliehenem Equipment verursacht werden, nicht haften. Dies gilt auch und insbesondere bei Datenverlust durch technisches Versagen von Festplatten.


Rückgabe

Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens nach Ablauf der Leihfrist. Die Leihfrist ist im Lieferschein und/oder Angebot vermerkt.

Verzögert sich die vereinbarte Rückgabe der Technik, ohne das dies im Vorhinein abgesprochen wurde, so wird für jeden weiteren Tag der Leihfristüberschreitung, der für die entsprechende Technik bei SimonLights übliche Tagessatz berechnet, auch wenn der Kunde die Technik nicht mehr im direkten Gebrauch hat.


Nebelmaschinen

Nebelmaschinen sind nur mit dem von SimonLights mitgelieferten Nebelfluid zu befüllen. Die Nutzung von eigenen Nebelfluiden ist nicht vorgesehen und gestattet.

Es ist vom Kunden zu prüfen, ob am Veranstaltungsort Rauchmelder oder Brandmeldeanlagen vorhanden sind. Abschaltungen der Brandmeldeanlagen sind vom Kunden anzumelden und genehmigen zu lassen. Eine Brandwache wird von uns nur nach vorheriger Absprache bzw. Beauftrag übernommen. Eine Haftung durch Nichtbeachtung wird ausgeschlossen, ebenso mögliche anfallende Kosten.